à table-Gästebewirtung
- Partyservice der besonderen Art -

AGB «à table»

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die à table-Gästebewirtung verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie verpflichtet sich einen Anlass zeitgerecht und in mängelfreiem Zustand durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf höchste Qualität gelegt. Bei der Organisation von Anlässen betreut sie die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde. Sämtliche Rechte an den Präsentierten Ideen, Vorschlägen, Entwürfen, Skizzen, Abbildungen und Texten, stehen im geistigen Eigentum von à table-Gästebewirtung. Deren Nutzung in welcher Form auch immer, ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.

Ein Auftrag mit der à table-Gästebewirtung  kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Spätestens mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die à table-Gästebewirtung kommt der Auftrag zustande. Allfällige über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die erste, allgemeine Offerte ist kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist die à table-Gästebewirtung berechtigt, für ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand und Spesen zu fordern. Ein vom Kunden gewünschtes Probeessen wird speziell verrechnet. Annullierungen von verbindlich reservierten Daten sind kostenpflichtig in der Höhe der entstandenen Kosten.

Die à table-Gästebewirtung behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie zum Beispiel aufgrund fehlender Waren auf dem Markt ihre Leistungen in Bezug auf die Lieferung, nach Absprache mit dem Kunden, geringfügig zu ändern. Sie verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung. Eine Änderung der Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 7 Tage vor dem Anlass, wenn möglich schriftlich, übermittelt werden. Bei nachträglicher Unterschreitung dieser Anzahl wird automatisch die ursprünglich gemeldete Anzahl Gedecke in Rechnung gestellt.

Annullierung von Anlässen
Bei Annullierung eines Anlasses nach erfolgter Auftragserteilung werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
bis 30 Tage vor dem Anlass: die entstandenen Kosten werden verrechnet
29-20 Tage vor dem Anlass : 30 % der vereinbarten Leistungen
19-8 Tage vor dem Anlass : 45 % der vereinbarten Leistungen
7-0 Tage vor dem Anlass : 100 % der vereinbarten Leistungen

à table-Gästebewirtung, Wanderstrasse 87, CH 4054 BASEL . info@atable-basel.ch

Gerichtstand ist Basel